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Alternative und ergaenzende Finanzierungsleistungen(реферат)

Язык: английский
Формат: реферат
Тип документа: Word Doc
0 2114
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Alternative und ergaenzende Finanzierungsleistungen

Die Einleitung

Als Alternative bzw. Ergaenzung zum Bankkredit wurden in den letzten
Jahrzehnten spezielle Finanzierungsleistungen entwickelt. Fur sie ist
charakteristisch, dass sie in der Regel in Verbindung mit bestimmten
nicht- finanziellen Leistungen angeboten werden. Sie kommen entweder in
Frage, wenn bei hoher Verschuldung oder Fehlen erforderlicher
Sicherheiten ein Bankkredit nicht zur Verfuegung steht, oder wenn sie
guenstiger als der Bankkredit sind.

Vorteile dieser Finanzierungsmoeglichkeiten liegen insbesondere in ihrer
Kombination mit den zusaetzlichen Leistungen (z.B. Service, Beratung und
andere Dienstleistungen) sowie in der — verglichen mit Banken —
weitergehenden Finanzierungsbereitschaft der Anbieter. Ihnen stehen
allerdings, in der Regel auch relativ hohe Kosten gegenueber. Weiter
will ich auf die wichtigsten dieser Leistungsarten naeher eingegangen.

1.1. Factoring

Unter Factoring versteht man den laufenden Ankauf und die Verwaltung
(Fakturierung, Buchfuehrung, Mahnwesen, Inkasso) von kurzfristigen
Forderungen aus Wa-renlieferungen und Dienstleistungen aufgrund
laengerfristiger vertraglicher Verein-barungen mit oder ohne Uebernahme
des Bonitaetsrisikos und Bevorschussung der Forderungen durrh ein
spezialisiertes Finanzierungsinstitut. Fuer dieses Geschaeft haben sich
verschiedene Varianten herausgebildet, die man anhand des
Leistungsumfangs und der Art der Forderungsabtretung unterscheiden
kann. Faelligkeits- oder Maturity-Factoring liegt vor, wenn der Factor
die Forderungen Wert Faelligkeitstag oder ohne Uebernahme des Delkredere
ankauft und eine Bevorschussung nicht vorgesehen ist.

Echtes oder Old-Line-Factoring ist gegeben, wenn neben der Verwaltung
der Forderungen auch Finanzierungsleistungen erbracht und das
Kreditrisiko uebernommen werden. Bleibt das Kreditrisiko dagegen beim
Klienten des Factors, dann spricht man von “Unechtem Factoring”. Obwohl
mindestens das unechte Factoring wirtschaftlich als Kreditgeschaeft
anzusehen ist, zaehlt das Factoring-Geschaft bisher nicht zu den
Bankgeschaeften des 1 KWG, so dass Factoring-Unternrehmungen bisher
nicht direkt der Bankenaufsicht unterliegen muessen. Haelt jedoch ein
(uebergeordnetes) Kreditinstitut bei einem anderen (nachgeordneten)
Kreditinstitut mindestens 40% der Kapitalanteile, so ist dieser zur
Kreditinstitutsgruppe zu rechnen und unterliegt u.a. den entsprechendcn
Eigenkapitalerfordernissen. Als nachgeordnete Kreditinstitute gelten
auch Factoring- und Leasing-Unternehmungen (vgl. § 10a KWG).

Das Geschaeft wird hinsichtlich der Forderungsabtretung als offenes,
halboffenes oder stilles (verdecktes) Verfahren betrieben. Beim
“offenen” Verfahren (Notification-Factoring) wird dem Schuldner durch
Rechnungsaufdruck oder Hinweis in den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen
angezeigt, dass die Rechnungssumme dem Factor abgetreten ist und dass
mit befreiender Wirkung nur an ihn gezahlt werden kann. Fuer
Unternehmen, die sich in einer finanziellen Anspannung befinden oder bei
denen ein grosser Teil der Debitoren die Forderungsabtretung
ausgeschlossen hat, erscheint das offene Verfahren nicht
empfehlengswert. Hier kann das “halboffene” oder das “stille” Verfahren
angewendet werden. Bcim halboffenen Verfahren wird die Zusammenarbeit
mit dem Factor ebenfalls bekanntgemacht. Der Vermerk aufder Rechnung des
Lieferanten enthaelt hier jedoch nur die Aufforderung, zugunsten eines
vom Factoring-Institut gefuehrten Kontos des Lieferanten zu regulieren.
Der ausdrueckliehe Hinweis auf die Forderungsabtretung fehlt. Beim
stillen oder verdeckten Verfahren (Non-Notification-Factoring) wird
dagegen der Glaeubigerwechsel nach aussen hin nicht erkennbar. Fuer den
Factor liegt darin natuerlich ein erhoehtes Risiko. Er muss nicht nur
darauf vertrauen, dass die Forderung tatsaechlich besteht und frei von
Rechten Dritter ist, sondern auch darauf, dass alle Zahlungseingaenge
umgehend an ihn abgefuehrt werden. Bcim halboffenen und beim stillen
Verfahren behalten es sich die Factoring-Unternehmungen vielfach vor,
die Abtretung offenzulegen, wenn sich dies als erforderlich erweist.

Die Begriffsbestimmung laesst bereits die drei Hauptfunktionen des
Factoring erkennen:

– die Finanzierungsfunktion,

– die Dienstleistungsfunktion und

– die Delkrederefunktion.

Die Finanzierungsleistung des Factors besteht darin, dass er

– beim Ankauf der Forderungen per Zahlungseingang bzw. zum individuellen
oder durchschnittlichen Faelligkeitstag seinem Klienten einen Vorschuss
auf die Bezahlung der Forderung gewaehrt oder

– bei Uebernahme der Forderungen per Ankaufstag dem Klienten den
Kaufpreis sofort gutschreibt.

Der Factor vereinbart mit seinem Klienten Limits fur dessen einzelne
Abnehmer sowie eine Hoechstlaufzeit von normalerweise 90 bis 120 Tagcn
fuer die Forderungen. Die Zahlungsfaehigkeit der Abnehmer prueft er
haeufig schon bei Auftragseingang, so dass Lieferungeni an
zahlungsschwache Kunden vermieden werden koennen. Von dem Gesamtbetrag
der Rechnungen werden zwischen 10% und 20% einem Sperrkonto
gutgeschrieben, das dem Factor als Sicherheit fuer Zahlungsaufaelle
dient, die aufgrund von Maengelruegen, Retouren, Skonti oder Boni
eintreten koennen. Ausserdem sichert das Sperrkonto Regressansprueche
des Factors aus der Haftung des Klienten fur die Veritaet und – soweit
nicht ausgeschlossen — fuer die Bonitaet der Forderungen. Die
Vorschuesse werden mit dem jeweils bankuebliehen Satz fuer
Kontokorrentkredite verzinst. Beim Ankauf der Forderungen Wert
Ankaufstag wird ein entsprechender Diskontabzug vorgenommen.

Die Dienstleistungsfunktion ist die Grundlage des Factoring-Geschaefts.
Der meist obligatorische Standardservice umfasst in der Regel die
Debitorenbuchfuehrung einschliesslich zeitnaher statistischer Auswertung
des Datenmaterials sowie das Mahnwesen und das Inkasso. An die Stelle
zahlreicher Kundenkonten tritt in der Buchfuehrung des Klienten das
Konto des Factors.

Neben der eigentlichen Debitorenbuchfuehrung koennen dem Factor noch
weitere Aufgaben wie die Fakturierung und die Erstellung von Umsatz- und
Betriebsstatistiken oder die Umsatzsteuer- und
Vertreterprovisionsabrechnung uebertragen werden. Die bankmaessigen
Dienstleistungen bleiben bei der Hausbank des Klienten.

Auch das Mahnwesen und Inkasso ubernimmt der Factor. Dem Abnehmer
gegenueber treten dabei – je nachdem, ob die Forderungszession often
oder still erfolgte — der Factor, sein Klient oder beide gemeinsam auf.
Die Einschaltung des Factors kann zu schnellerer Bezahlung der
Aussenstaende fuehren, denn der Factor wird konsequenter als der
Lieferant mahnen, und die Abnehmer fuerchten, durch
Zahlungsverzoegerungen ihren Ruf und u.U. auch die Geschaftsverbindung
mit anderen Lieferanten zu gefaehrden, die ebenfalls Klienten des
Factors sind. Die Kapitalbindung in den Aussenstaenden wird abgebaut;
mit dem vorhandenen Kapital kann ein hoeherer Umsatz oder mit einem
niedrigeren Kapital ein bestimmter Umsatz bewaeltigt werden. Agressionen
und Aerger ueber die Mahnungcn werden auf den Factor abgelenkt.

Auf der anderen Seite darf aber auch nicht uebersehen werden, dass das
Verhaeltnis zwischen dem Klienten und seinen Abnehmern leiden kann. Der
Spielraum fuer Kulanz beim Einzug der Forderungen ist beim Factor
geringer. Dies schliesst nicht aus, dass der Factor zu
Zielverlaengerungen und anderem Entgegenkommen bereit ist, wenn die
Umstaende des Einzelfalles dies zulassen. Den Branchenusancen und den
Erfordernissen individueller Behandlung der Kunden muss der Factor
Rechnung tragen. Eine kleinliche Inkassapolitik widerspricht auch seinen
eigenen Interessen und er wird deshalb bemueht sein, finanzielle
Schwaechen bei den Abnehmern seines Klienten durch konstruktive Beratung
und Hilfestellung ueberwinden zu helfen, um so seinen eigenen Umsatz
langfristig zu sichern.

Fue die Factoring-Unternehmungen gehoert es zu den charakteristischen
Leistungen das Kreditrisiko bei den von ihnen angekauften Forderungen zu
uebernehmen.

Kommt der Abnehmer seinen Verpflichtungen bei Faelligkeit nicht nach,
dann traegt der Factor nach Ablauf einer mit den Klienten vereinbarten
Karenzzeit von 90 bis 120 Tagcn den vollen Forderungsaustall ohne
Selbstbehalt und ohne dass zuvor die Zahlungsfaehigkeit des Abnehmers
nachgewiesen werden muss.

Um das Kisiko fur den Factor zu verteilcn und zn begrcn/cn. wird dcr
Klicnl 1111 Factoring-Vertrag verprtichtct. durcli Cilolialzi.’ssion
allc walirciid tics Vertr.igs-vcrhaltnisscs (.’ntstc’lH’ndcn
rordcriini’.cii :nis W.ii’riiln’li’riiiii’.i.’n niid I i.’isriini’cn
odcr samtlichc Fordcrungcn cincs bcstiiTimtcn Ums.itzbcrcichs abzutrctcn
iiiid zum Kaut aiizubietcn. l^irjcdi.’n Kiiiidcn dcs KliciitL’ii vird
ii.n’li li.iiikiii,ilSiL’,’r Kmlit-wiirdigkeitspriifung anhand von
Haiuk’ls-, l^ank- niid Sclhst.uiskiinttcn sowic zcitnaher
Bilanzuntcrla^cn und insbcsondcrc auf’Hrund dcr Ertahrungen mit dcr
Zahlungsweisc dcs Abnchnu’rs cine Grcnzc fcstgclcgt. bis zu dcr
Fordcriingcn angckauft wcrdcn.

Der Risikobcgrcnzung dicnt schlic^lich auch, da8 das Zahlungszici 90 bis
120 Tagc nicht ubcrschrcitcn soil und die diirchschnittlichc
Kcstlaufzeit mit ci-rali-rungsgemaB ca. 50 Tagcn rclativ niedrig gchaken
wird. Die I^rovision Hir die Ubernahme dcs Krcditrisikos wird mcist
zusammcn mit dcm Dienstlcistiingsciitgclf als sog. ”Factoring-Gebiihr“
bcrcchnct. Dercn Satzc licgcn zwischcn 0,7 bis 2,2% von dcr angckauftcn
Fordcrung.

Das Leistungsbundel aus Finanzierung, Dienstlcistung und Risikoschutz
bildet den Kern dcs Factoring-Angcbots.Jede cinzclne dicser
Lcistiingsartcn kanii .111 sich auch von Spezialuntcrnchinungcn erbracht
wcrdcn. l3as Spczifischc dcs Factoring ist die Zusammcnfassung zu einem
aufden individuellcii Ik’dart’.nisgcriclitctcn Leistungspakct. Dariibcr
hinaus wcrdcn von den Factoriintcrnclimiiiigcn in untcr-schiedlichem
Umfang wcitcrc Lcistungen wic z.U. die Lictcrung von Krcditaus-kunften,
Marktinformationcn und Untcrnchmungsbcratung, insbcsondcrc bci Pla-nung
und Finanzierung, angcbotcn. 13urch ihre breitcn
Wirtscliartsbczieliungcn. ihre Vertrauensposition sowic durch ihr
quaHfizicrtcs Personal und die Lcistungsta-higkcit ihrer EDV-Anlagcn
crschcincn sic fur solchc Aufgabcn als bcsondcrs pradc-stiniert.

? aoAcs’- ^rn AuBcnhandcl konncn durcli die Zusammcnarbcit mit cincm
Factor die ott > ^^^hwcr zu bcurteilendcn rcchtlichcn und
wirtschattlichcn Risiken des Auslands-cr l.ihrc knnim’ imr I’iii
‘i.’rli;iltnisin;i-Big bescheidener Marktanteil crobcrt wcrdcn (Volumcn
im Jahrc W<.i ctw.i mrd. dm ein wichtiger grund dal3 sich factoring in dcutschland bislu-r noch nicht dcm crwartcten unitang durdisetzcn konnrc liegt dc immcr rclativ gcringcn bekannthcitsgrad. hcmmcnd wirkcn sicli die verbreitete zuriickhaltung gcgcnuber finanzicriiiigcii durcli l:ol sowie befurchtung aus durch zusainmenarbeit mit dem factor sclbstan-digkeit einzububcn und diescm allzuvici einblick gcwahrcn zu miisscn. als spczit hemmnis durftc wohl auch zunehmendc praxis von grobuntcrncl beurteilen sein forderungen gcgcn sic richtcn cincni abtrc-tungsverbot belegen. mittelstandischen zulicfcrantcn bicibt bci solchcn dercn einsatz finanzicrungszwcckcn vcrwchrt. l vicllcicht vvicl ursachc ist abcr konkurrcnz diirch das bedai-fsgcrcchtc flexible finanzierungsangcbot dcr univcrsalbankcn sowic icistungstaliigc edv-scr-viccuntcrnchmcn. leasing leasing-geschaft lease="mietcn," vcrmietcn licgt vor wcnn cin wu-t- schaftsgut einem leasing-nchmcr vom leasing-gcbcr entgcit zcitwcisc uberlassen wird. da den bankgeschnftcn dcs abs. kwg zahit unterlicgen lcasing-gcsclslchatten ubcrwicgcnd tocliter krcditinsti-tuten bankcnautsicht. halt cm krcditinstitut anderen mindcstciis k.ipit.il.nitcilc dann dieses zur kreditinstitutsgruppc rcchncn untcrlicgt u.a. eigcn-kapitalanforderungen fur bankcn. nachgcordnctc krcditinstitutc gcltcn aucli eruppenzugehorige leasing-unternehmungen loa investitionen erfordcrn heute aufgrund zunchmcndcr kapitalintcnsitat ui stci-gender anschaffungsprcisc cincn standig wachsendcn kapitalcinsatz. angcsiclits anhaltenden vcrschlechtcrung der sclbstfinanzicrungskraft kapitalstruktur wachst daher zahl untcrnchmcn dcrcn kapitalbcdarf traditioncl-len formen eigen- kreditfinanzierung mehr gcdcckt wcrdcn kann. moglichkeit aufnahme langfristigen fremdkapitals wird tatsachc begrenzt da6 universalbanken einen gesamtverschuldungsrahmcn flir untcr-nehmung festlegen uber hinaus sie krcditvcrgabc ablchncn. im gcgcnsatz dazu bilden beirn objektbezogene ertragsorientierte aspekte beim leasing-nehmcr zukunftig crwartctc entwicklung wichtigstc grundlage bereitstellung finanzicrung. auberdem werden einzelnen vermogensgegenstandc cines untcrnehmcns banken nur bis einer bestimmten beleihungsobergrcnzc krcditsicherhcit akzeptiert. entscheidender vorteil des bestcht dcmgcgcnubcr darin dal leasing-gesellschaften ihrer speziellen marktkenntnisse besseren verwertungsmoglichkeiten bcreit smd cine fremd- finanzierung gcwahrcn. untcrschicd znm cigcn- ircnidl kaufim anschaffungszcitpunkt keinen eigenen kapitalcinsatz crf dahcr cincr wichtigcrcn finanzicrlingsaltcriiativc. dicser um-stand kann verbindung wcitcren vortcilcn dicscr fin.inzierungsfurm z.b. serviceleistungen leasing-gcbcrs attraktiv erschcinen lassen kaufcines invcstitionsobjekts eigcnkapital odcr bankkrcdite finanzicren konntcn. neben dor verbcsscrung liquiditat crmoglicht kapitalfreiset-zung mobilisierung eventuell vorhandener stiller reserven. sogcnannten sale-and-lease-back-verfahren zukunftigcn lca-sing-nchmcr aniagcgiitcr scincm vcrmogcn an lensing-gcscilschaft vcr-kauft glcichzcitig zum abschlub eincs leasing-vcrtragcs zuruckgcmictct. verkauf aniagevermogen hohe diffcrcnz zwi-schen buchwcrt verkehrswert cnthaltcncn stillcn rcscrvcn aufgelost. sicht eines potentiellen leasing-nehmers sprechen allem folgcnde alternative erganzung herkommlichcr finanzie- rungsformcn: erhaltung schonung eigenkapitals umfangreiche lcasing-gcbers tcchnischcr kundcn-dienst ubcrnahme gesamtcn bauherrcnpflichten sichere kalkulationsbasis feste mictratcn aufbringung leasingraten ertragen lcasing-objektcs steuerliche abzugsfahigkeit kapitalfrcisetzung sale-and-lease-back-verfahren. l- standige ausweitung angebotspalette leasing-gcsellschaften hat gefuhrt dab eine vielzahl beweglicher unbeweglicher wirtschafts-giiter leasing-verfahren verfugung steht d.h. leasingfahig ist. nach art leasing-objekte zwischen mobilien- immobilien-leasing unter-schicden. trotz breiten spektrums prinzipiell icasingfahigcr objekte cntfallt grobte teil leasinginvestitionen mobilienbereich auf fahrzeuge biiro-maschinen einschlieblich edv-anlagen produktions- versorgungsanla-gen. immobilienleasing stehen lagerhallen spitze gefolgt geschafts- burogebauden. allerdings labt frage leasingfahigkeit objektes nichfunabhangig leasing-neh-mer gewiinschten mietdauer damit leasing-vertrages beant-worten. . kannje vertragsgestaltung form wyt1- c ges oder vertrages erfolgen. operate-leasing-ver- trage sind verhaltnis betriebsgewohnlichcn nutzungsdauer kurzfristige gckennzeichnct. regel vertrag jederzeit kiindbar. diese variance bietet leasing-nehmer voriibergehend benotigtes wirtschaftsgut nutzen ohne langfristige investition tatigen bindung eingchen allcrdings angcbut mictobjcktcn ini opi.t.iti. r.isnii a wesentlich gcringer .il.s heim fiii.nicinl-l.i. dk- amoi-tis.uion l.c.isini crfolgt hicr verlaut mchrcrer mictverhaltmssc inid sct d.ilicr besonders hohen grad fungibilitat tri.limsi.licii si.nii.l voi-aus risiko verwaltung weitgehend .iiissi. f ik drr h.ind leasingfahigen guter stark cingeschrankt hinzu kommt gcringc anpassungsinoglichkcit individiicllcii iscdiirt-nissc leasing-nclimcrs bestclit objcktc dcii aiitori.lci i. vicl-zahl potcntieller lcasing-nchmer entsprechcn musscn. typischc ucispicle mietwagen buroraumc in-id lagcrhallcn. diesc einschrankungcn financial-leasing- vcrtragcn wcit gerin-gcrem mabc. dabci handelt es urn wahrend grundmiet-zeit unkiindbare vertrage dadurch charaktcnsiert lcasing-objekt zahlungen cinzigen mietcrs amortisicrt gcgcnstand financial-leasing-vertragcs konncn dcshalb samtlichc mobilicn immobi-lien wirtschaftlich sclbstandig nutzbar vcrwcrtbar sind. andcrs bcim operate-leasing tragt financial-leasing jcdcm fall leasing-nchmer investitionsrisiko. komincn unternehmen sarntlicher branchen private offentliche hand bctracht. nutzung leasii-ig konzentriert jcdoch unternehmensscktor zwar folgcnden bereichcn: verarbeitendes gcwerbc handel energiewirtschaft bauwirtschaft. insbesondcrc scit trctcn privates haushaltc lcasing-nchmcr-gruppe insbcsondcrc auto-leasing erschcinung. befriedigung seines leasingbedarfes potcntiellen leasing-neh- mer verschiedene leasing-geber vcrfugung. solchc kommcn grundsatzlich hersteller spezielle finanzierungs-leasing-gesellschaften frage. hersteller-leasing dicnt bcstandteil absatzpolitischcn instrumentariums desjeweiligen produzenten absatzfbrdcrung bcstimmtcr erzcugnissc. lca-sing-angebot beschrankt deshalb produkte bctreffcndcn herstcllcrs kraftfahrzeuge datenverarbeitungsanlagen finanzierungs-lcasing zielt da-gegen daraufab beliebigcn leasing-gegcnstandcs breitcn palette leasingfahiger wirtschaftsgiiter verschiedener finanzicrcn. leasinggeschaft zustande indem nehmer zunachst lea- trclwisclu sing-antrag leasing-gesellschaft stellt. erteilt lieferanten ahwickliin entsprechenden kaufauftrag tritt bereits laufcnde bestellung kunden ein. beschaffung leasing-gegenstandes haufig vornherein um deren marktstellung zunutze machen. ubernahme objcktcs bezahit lieferantenrcchnung bc-rechnet mieter folgczeit vereinbarten mietraten. nimmt antrag er eincr bonitatspriifung deni ergcbnis d> tier
Lr.ismg-NcI zur Erfullung seiner Zahlungsvcrpflichtungcn in dcr Lagc
scin wird. Lcasing-Gcsell-schaften stellen dabci prinzipiell die
glcichcn Bonitatsanfordcrungcn an ihrc Kunden wic Krcditinstitutc.

Der AbschluB cincs Financial-Leasing-Vcrtragcs stellt fur den
Lcasing-Nchmcr cine mittcl- bis langfristige Belastung mit relariv hohen
Fixkostcn dar. Beim sog. Vollamortisationsleasing sind die Leasingraten
so bemessen, daB die wahrcnd dcr Grundmietzeit geleisteten Zahlungen dcs
Lcasing-Nehmers die gesamten Kosten und die Gewinnspanne des
Leasing-Gcbers dccken. Danach stcht dem Leasing-Nchmer entwcdcr cine
Kauf- odcr Mictvcrlangerungsoption zu odcr cr ist zur Ruckgabe des
Objektcs verpflichtet.

Der Teilamortisationsvertrag, auch Rcstwcrtmodcll gcnannt, ist so
gcstaltct, daB das Lcasing-Objckt nach Ablaut dcr Grundmietzeit erst bis
zu einen-i im vor-aus festgelegten Restwert amortisiert ist. Dcr
vcrblcibende Betrag ist durch den bisherigen Leasing-Nehmer’oder durch
Vcrkaufbzw. Vcrmictung an cinen Drittcn aufzubringen. Falls kein Kaufer
oder Nachmieter gefundcn wird, ist der Leasing-Nehmer in der Regel
zur-Ubernahme der Deckungslucke vertraglich verpflichtet. Da diese
Zahlungsverpflichtungen bei der Kreditwiirdigkeitsprufung durch Banken
berucksichtigt werden, bewirkt Leasing kaum eine ”Schonung der
Kreditlinicn“. Vielmehr fuhrt der hohe Aufwand fur Mietzahlungen
tendenziell zu einer Ein-schrankung der Verschuldungskapazitat des
Lcasing-Nchmcrs bci potcntiellen Krc-ditgebern.

Injedem Fall ist Leasing unter Kostenaspekten gegeniiber dem Kaufeines
Invcsti-tionsobjektes nur dann vertretbar, wenn durch eine entsprechende
Vertragsgestal-tung sichergestellt ist, daB die Leasingraten als
laufendc Betriebsausgaben den Ge-winn und damit die gewinnabhangigen
Steuern des Lcasing-Nehmers bilanzie-rungspflichtig ist. Die Kernfrage
dcr steuerlichen Zuordnung ist durch ein Grundsatzurteil des
Bundesfinanzhofes und mehrcre Eriasse des Finanzmi-nisters geklart
worden. Nach dem BFH-Grundsatzurteil zur steuerlichen Behand-lung von
Leasingvertragen vom 26. 1. 1970 sind Lcasing-Gegenstandc dem
Lea-sing-Gebcr zuzurechnen, wenn

(1) die Grundmietzeit zwischen 40% und 90% der betriebsgewohnlichen
Nut-zungsdauer des Objektes liegt und bei cinem eventuellcn Optionsrecht
des Leasing-Nehmers ein angemessener Preis vereinbart wird,

(2) der Leasing-Gegenstand nicht speziell aufdie Verhaltnisse des
Leasing-Nehmers zugeschnitten ist und nach Ablauf der Grundmietzeit eine
anderwettige wirt-schaftlich sinn voile Verwendung^finden kann.

Nach den Lcasing-Erlassen ist die Zurcchnung der Lcasing-Objckte zum
Leasing-Geber auch bei folgenden Vertragskonstruktionen stcuerlich
zulassig:

– der Leasing-Nehmer ist im Rahmen cincs sog. Teilamortisationsvertrags
mit Andienungsrecht verpflichtet, den Lcasing-Gegcnstand aufVcrlangcn
dcs Lea-sing-Gebers zum Restwert zu kaufen, falls nach Ablaut der
Grundmietzeit keine Einigung uber eine Mietverlangerung zustandc kommt.
Dcr Leasing-Nehmer hatjedoch keinen Kaufanspruch.

— Beim sog. Teilarnortisationsvertrag rnit Mehrerlosbeteiligung wird der

I.i.’nsing-Gi.’gcnst.ind n.u’h Ahl.uit ik’i-(‘ii-iindiuii.’t’/i.’it
vrrk.mlt. I H’l I .i.-.isiiiu.-Nrl]-

mcr mulS die Dittcrenz zwisclu’n Vcraul.K’riiiigsi:rlos iiiii.l
Kcsi’i.’n ..Iniili /.n/.ili

lung ausglciclicn. An cinrin i.’vrnHH.’lli.’n
Vi.’rvvi.’i’tiiiii’.siiH.’lircrlos k.iiin di.’r 1 c.i-

siliH-Nchmcr his 711 75 % hctciligt scin.

Dcr Lcasing-Nchmcr lint dabci die Muglichkcit, durcli
i.-iitspri.’i.liciuli.’ Ki.-li.ini.l-

lung dcs Lcasing-Objcktcs sclbst zu cincm gi.iiisligi.’ii
Vi.’rvvi.-itiin^si.’rlos I’ci/iilr.i-

gcn.

Konncn durch den Einsatz von Leasing so^. l^aucrscliulden
(l.iiigcrlnstigc Ikiiik-

kredite) beim Leasing-Nchmcr vermicdcn wcrdcn, lasscn sicli y^f.
^cwcrhi.’-

stcucrlichc Vortcilc crziclcn.

2.3.3 Kapitalbeteiligung

Die standige Verschlechterung dcr Eigcnkapitalausstattung dcr dcutschcn
Wirtschaft / ” stellt insbesonderc Kicin- und Mittclbetricbc vor
schwicrige Finaiizicrungspro- ;” “i.vf

bleme. Im Gegensatz zu cmissionsfahigen Kapitalgcscllschaftcn ist ihncn
die Eigcnfi- ‘”” ‘

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