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Die Wirtschaftssysteme(реферат)

Язык: английский
Формат: реферат
Тип документа: Word Doc
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I. Die Wirtschaftssysteme

Die Ordnung des Wirtschaftslebens beinhaltet als Kernfrage das
Verhaeltnis Staat – private Wirtschaft, Bindung und Freiheit im
‘Wirtschaftsbereich sowie Eigentum und Verfuegung ueber di(
Produktionsmittel. Die durch die Industrialisierung hervorgerufene
Produktionssteigerung hat in zunehmendem Masse als politische Komponente
die Beziehungen zwischen Stabilitaet der Preise, wirtschaftlichem
Wachstum, Erhaltung der Kaufkraft und Sicherung der Arbeitsplaetze ins
Spiel gebracht, wobei dieses „magisch Viereck” im Gleichgewicht zu
halten ist. Die Verschiedenheit der praktizierten Wirtschaftssysteme
fuehrt jedoch zwangslaeufig zui Ueberbetonung der einen oder anderen
Komponente und damil zu einer entgegengesetzten Entwicklung innerhalb
der freien bzw. sozialen Marktwirtschaft und der Planwirtschaft. Beide
Systeme sind volkswirtschaftliche Denkmodelle, die in der Praxis
vermischt auftreten.

l. Freie Marktwirtschaft

a) Die klassische Nationaloekonomie

Diese Form des Wirtschaftslebens entspricht einem Beduerfnis des handel-
und gewerbetreibenden Industriestaates und dem System des modernen
Kapitalismus. Sie wird dadurch gepraegt, dat der Einzelmensch auch im
Wirtschaftsleben sich selbst ueberlasset bleibt, waehrend auf dem Markt
das freie Spiel der Kraefte herrscht. Kennzeichnend ist das Verhaeltnis
von Produktion und Bedarf das sich ebenso wie das Verhaeltnis von
Angebot und Nachfrag von selbst regelt. Es findet also ein
marktwirtschaftlich automaAe scher Ausgleich aller Interessen statt,
wobei sich eine naturlich Auslese der Besten nach Massgabe ihrer
Leistungen vollzieht. Un die Marktwirtschaft voellig unbeeinflusst
funktionieren zu lassen ist ein von Lenkungsprinzipien freier Handel,
Waren- um Dienstleistungsverkehr sowie eine nahezu unbegrenzte Gewerbt
freiheit erforderlich. Auch die schrankenlose Freiheit des Eigen tums
mit der dazugehoerigen Verfuegungsmacht ueber Grund um

Boden muss vom politischen Prinzip her gewaehrleistet sein. Gleiches
gilt fuer die Freizuegigkeit (d.h. die Beschaeftigung, Berufsaus-nbung
und Arbeitsplatzwahl), die Freiheit der Konsumwahl und die Freiheit der
Lohn-/Preisgestaltung.

Diese Form der klassischen Nationaloekonomie hat sich infolge der
„eigentuemlichen Dialektik des Freiheitsbegriffes” selbst zer-woert,
wobei die absolute Vertragsfreiheit die Wettbewerbsfreiheit ausgehoehlt
hat. Da die uneingeschraenkte Freiheit als solche ihr Regulativ in der
Gesetzmaessigkeit des Marktes findet, die jeweilige Nachfrage sich aber
auf das guenstigste Angebot einpendelt, wird – um eine Ordnung
aufrechtzuerhalten – ein Gleichgewicht itr Kraefte vorausgesetzt.

Beispiel: Vielzahl gleich grosser, gleich leistungsfaehiger und gleich
kapi-ulkraftiger Einzelbetriebe.

Der Markt selbst hat, von diesem freien System ausgehend, das
Gleichgewicht der Kraefte verschoben, da Industrialisierung, Verkehr und
Technik den Grossbetrieb gebracht und die Entstehung von Kartellen,
Monopolen, Syndikaten und Konzernen gefoerdert laben. Dadurch ist in
vielen Faellen die Initiative kleiner und mittlerer Unternehmen erstickt
worden und es bedarf deshalb politischer Ueberlegungen, um die
Investitionsfreudigkeit des Unternehmens und damit die Expansion der
Wirtschaft (= Steigerung : des Lebensstandards) sicherzustellen.

b) Die soziale Marktwirtschaft (Bundesrepublik) Durch die historische
Entwicklung ist der Automatismus der sich selbst regelnden Wirtschaft
beseitigt. Damit ist auch die Vor-tussetzung fuer eine voellige
Zurueckhaltung des Staates entfallen,

Die Lenkungsmassnahmen der oeffentlichen Hand dienen dem Zweck, das nach wie vor erstrebte automatische Funktionieren des Marktes nicht zu stoeren und das Prinzip des freien Wettbewerbs aufrecht zu erhalten. Beispiele: Subventionen; Foerderung der Randgebiete; Schutz von Berufsbildern; Ausgleich im Wettbewerb; Preisauszeichnung; Ein- und Ausfuhrregelung; Imerzonenhandelsvorschriften. Auch Gesetze (vgl. S. 48) ueber Versicherungs- und Kreditwesen, Bausparen und Vermoegensbildung, agrarrechtliche Marktordnungen, Vorschriften ueber Absatzsicherung (z.B. Zucker) und Bevorratung (z.B. Mineraloel) sowie die Verflechtung Europas garantieren eine sozial ausgewogene Maerktwirtschaft. Der Ausgleich sozialer Haerten wird ferner durch die vom Staat betriebene Geld-, Finanz- und Diskontpolitik erstrebt, wobei in der Bundesrepublik Deutschland die (unabhaengige) Bundesbank mit ihrem kreditpolitischen Instrumentarium dem Staat zur Seite steht. Die Interventionsmoeglichkeiten in einer nicht tausch-, sondern geldorientierten Wirtschaft bestehen darin, dass die Umlauf-menge des Geldes, die Deckung dieser Menge in wertneutralen Bestaenden (z.B. Gold), die Hoehe der Zinssaetze (Diskont-, Lombardsatz) sowie die Konvertierbarkeit deriWaehrung (Devisenbewirtschaftung, Wechselkurspolitik) beeinflusst werden kann. Beispiele: Hoehe der Mindestreservesaetze freier Geldinstitute bei dei Bundesbank; Rediskontbeschraenkungen; Konjunkturausgleichsrueckk-ge; Kreditaufnahmebeschraenkung; Investitionshilfe&bgaben. Auch eine mehrjaehrige Finanz- und Haushaltsplanung, die Erstellung von Orientierungsdaten fuer die Wirtschaft, die Foerderung des Wohnungsbaues und der Vermoegensbildung, die Stabil!-taetsgesetzgebung sowie eine massvolle Lohn- und Preispolitik sind fuer Konjunktur, Wirtschaft und Markt von Bedeutung. Schliesslich dient auch die Steuer- und Zollgesetzgebung da Wirtschaftslenkung sowie der Investitions- und Leistungsfreudigkeit von Konsumenten und Produzenten. Jedes staatliche Engagement ist jedoch nur im Interesse einer ausgeglichenen Zahlungsbilanz und einer gesunden, privatwirtschaftlich orientiertet Volkswirtschaft zu rechtfertigen. Als Folge von Rezession, Arbeitslosigkeit, Preisauftrieb und Deckungsluecken in den oeffentlichen Haushalten kommt eini Wirtschaftslenkung in Form der Investitionskontrolle in Be- Die Wirtschaftssysteme tracht, die von gemeinsamer Absprache zwischen oeffentlichen und strukturellen Investitionen der Grossunternehmer bis zur Einfuehrung von Wirtschafts- und Sozialraeten mit Rahmenplanungskompetenz reicht. 2. Planwirtschaft Im Gegensatz zur frei nach Angebot und Nachfrage sich regulierenden Wirtschaft verkoerpert die Planwirtschaft den Willen des Staates, nicht den des Unternehmens. Ziel dieses Wirtschaftssystems ist, Produktion, Absatz, Eigenverbrauch, Gueterverteilung und Export nach dem in volkswirtschaftlicher Planung errechneten Bedarf kraft Gesetzes zu bestimmen. Damit verbunden ist die (theoretische) Sicherung der Arbeitsplaetze fuer die Zeit der Planung sowie die stete Steigerung des Bruttosozialprodukts (= alle erarbeiteten Werte und Dienstleistungen). Maximalziel ist Bedarfsdeckung, nicht mehr. An die Stelle der Marktregulierung tritt staatliches Reglement. Infolgedessen wird der Unternehmer und Kapitalist (theoretisch) durch das Volksganze, praktisch durch den Funktionaer ersetzt, der den Staat verkoerpert und den (mehrjaehrigen) Wirtschaftsplan durchzusetzen hat. Das Funktionaerswesen beherrscht so die Wirtschaft, wird Traeger der Macht und erwirbt oekonomische Vorrechte. Der Staat wird dadurch ium unkontrollierbaren Verwaltungsapparat, in dem die soziale "nd oekonomische, d.h. unternehmerische Abhaengigkeit staendig zunimmt. a) Zentralverwaltungswirtschaft (China) Innerhalb dieser Unterart der verplanten, staatsunmittelbaren und unselbstaendigen Wirtschaft stellt der Markt lediglich einen Ort fuer Absatz, Umschlag oder Tausch dar, wobei auch die Hingabe von Ware gegen Muenz- bzw. Papiergeld Tauschcharakter besitzt. Eine wertneutrale Geldentwicklung oder Kursschwankung gibt es nicht. Produktion und Absatz (d.h. Export und Eigenverbrauch) und damit der Preis werden gesetzlich geregelt. Das Eigentum an den Produktionsmitteln (z.B. Maschinen) besitzen der Staat, staatsaehnliche Unternehmen oder Kollektive. Es wird durch Staatsbeamte (Funktionaere) oder verbeamtete Unternehmer verwaltet. Durch die weitgehende Beseitigung von Privateigentum und den Entzug der Moeglichkeit, fuer sich gewinn- bringend zu produzieren, tritt an die Stelle des Wettbewerbs di( Planerfuellung und Verpflichtung gegenueber der Volksgesamtheit. Da Erzeugung, Gueterverteilung, Verbrauch und Arbeitsplatzwechsel sich nach einem Generalplan bestimmen, dient dies; Wirtschaftsform nicht in erster Linie der Steigerung des Lebensstandards oder der vollstaendigen Befriedigung menschlicher Beduerfnisse, sondern primaer politischen, militaerischen und ideologischen Zielen. Eine Vorstufe zur absoluten Zentralverwaltungs-Wirtschaft nach der leninistisch-marxistischen Ideologie stellt du sozialistische neue oekonomische System in der DDR dar (Kollektiveigentum bzw. Eigentum kontrollierter Produktionsgenossenschaften mit Leistungszahlsystem). Durch eine zunehmende Verschuldung im Westen und eine Oeffnung desMarktes fuer westeuropaeische Konsumgueter hat sich dieses System jedoch nicht als lebensfaehig erwiesen. Ansatzpunkte fuer eine Orientierung an westlich-kapitalistischen System sind seit Oktober 1989 zu vermuten. :: . . • b) Lenkungswirtschaft („Drittes Reich") Ziel dieser Wirtschaftsform ist die Bedarfsdeckung durch Lenkung der Produktion und des Verbrauchs auf der Grundlage da Privateigentums und der Unternehmerinitiative. Es herrscht di( Idee der wirtschaftlichen Selbstverwaltung, wonach nur der Bedarf geplant, aber Erfuellung und Leitung der Wirtschaft den in Wirtschaftsleben taetigen, unpolitischen ,1 Organen anvertraut bleibt. Die Eingriffe des Staates bestehen in der Bildung von Zwangs kartellen. Marktverbaenden, Sozialgemeinschaeften (z.B. Reichs naehrstand) und dem zwangsweisen Zusammenschluss berufsstaen discher Gruppen. Der Erfuellung des Planes werden die anderen Komponenten freier unternehmerischer Gestaltung (z.B. Investition, Staatsauftraege) untergeordnet. Waehrend Loehne und Gehael ter hoheitlich festgelegt werden, dient die Geldpolitik nur ds KaufkraftfewieAr»

den Interessen der Allgemeinheit nicht zuwiderlaufen darf, istdi Erfordernis fachlicher Eignung (z.B. Zuverlaessigkeit) verfassungsrechtlich unbedenklich (Art. 2 GG). Um die Wirtscha-funktionsfaehig zu erhalten, uebt der Staat einerseits die Zul» sungskontrolle als subjektive Schranke der Gewerbefreiheit aus muss aber andererseits jede todliche Konkurrenz verhindern (z l durch Genehmigung von Kartellen). b) Produktion und Absatz Die staatlichen Lenkungsmassnahmen, die unter dem Auftri{ „Ausgleich sozialer Haerten" ergriffen werden koennen, sind ai S. 396 aufgezaehlt. Da bei der in der Bundesrepublik herrschenda Bedarfsdeckungswirtschaft nicht Kostenrechnung und gesetzlich-staatliche Planung, sondern Rentabilitaet und Gewinn entscha den, ist die gesetzliche Grundlage fuer hoheitliche Eingriffe en; gestaltet. Beispiele Positive Erzeugungsgebote (G ueber Qualitaet von Obs Wein, Handelsklassen, Tierzucht, SaatgutG'e). Guterverteilung (Ein-, Ausfuhrregelung in AWG und AWV; G uebe Bundesamt fuer gewerbliche Wirtschaft; Interzonenhandelsverordnut gen; WeinwirtschaftsG; FischG; EnergiewinschaftsG; StemkohleG't EnergiesicherungsG). 1 Ernahrungswirtschaft (GetreideG; MilchG; Milch-Fett G; Viel Fleisch-G; BrotG; ZuckerG; LebensmittelG und VO'en) Produktionssicherung (Marktzwang, z.B. § 7 Vieh FleischG, Ablieft rungspflicht, z. B § 3 ZuckerG; Anbietungspflicht, z. B § 8 Getr? deG, G ueber Mindestvorrate, z.B. Mineraloel; SicherstellungG'e i Notfallen). Konzentrationshinderung (durch GWB, vgl.iS.402). c) Preispolitik Die Preise fuer Waren und Dienstleistungen bestimmen di Zentrum der Wirtschaftspolitik. Der Staat kann entweder & Preisgestaltung dem Einfluss von Angebot und Nachfrage uebe lassen oder den sog. Selbstkostenpreis (z.B. Kostenmiete bei So zialwohnungen) zugrunde legen. Eine Einflussnahme auf Loht und Gehalter nicht beamteter Arbeitnehmer ist infolge der ver(» sungsrechtlich garantierten Stellung der Gewerkschaften aussen gering. Zwar ist die Erkenntnis gesichert, dass jeder mit seina Einkommen den eigenen und familiaeren Lebensunterhalt m« bestreiten koennen; da aber Loehne Bestandteil der betriebswill schaitlichen Kosten sind, sind sie auch ein (treibender) Preisbildungsfaktor (Lohn-Preis-Spirale) Um eine marktstoerende Preisunterbietung oder ueberhoehte Monopolpreise zu verhindern, sind z.B. auf dem Sektor der Ernaehrungswirtschaft Eingriffe dann gerechtfertigt, wenn es gilt, der durch Weltmarktpreise gefaehrdeten Landwirtschaft Mindestab-ulzpreise zu sichern. Beispiele Rechtsgrundlagen sind etwa das PreisG, die PreisangabeVO, die BuMietenG'e, das KuSchutzG, Preisbindungen auf dem Woh-mingsmarkt Alle anderen Lenkungsmodalitaten sind politischer Natur und ron Fall zu Fall im Gesetz- oder Verordnungsweg zu beschlie-fcn. Das gilt fuer die Regulierung von Angebot und Nachfrage (z B. durch Subventionen) und die Festsetzung von Hoechst-hw. Mindestpreisen (auch Preisstop). Lediglich ueber das Geld- und Kreditwesen besitzt die offentli-dn Hand Steuerungsmoglichkeiten (vgl. S. 396), vor allem durch dit weisungsunabhangige Bundesbank ueber die Steuerung des Diskont- und Lombardsatzes fuer Geld- und Kassenkredite (Zinspolitik), die von den Kreditinstituten bei der Bundesbank zu unterhaltenden Mindestreserven, die Menge des umlaufenden Gel-dt» und die Stutzung der DM durch An- oder Verkaufe auslaendi-xher Wahrungen. Innerhalb der Europaischen Gemeinschaft be-ttthen nahezu feste Wechselkurse, wobei unter den EG-Landern Bit der Rechnungseinheit ECU abgerechnet wird. Beispiele Geldwesen (BuBankG, BuHaushaltsO; WahrungsG; De potG). Kreditwesen (BausparkassenG, WohnungsbauforderungsG; Woh-nungsbaupramienG; SparpramienG; Staatsanleihen, Art. 115 GG; In-TtsimentverwaltungsG; VermogensbildungsG). 4. Kartellrecht* Um die Wettbewerbsfaehigkeit und Selbstaendigkeit einzelner Unternehmen zu erhalten, werden Konzentrationen innerhalb l»«(immter Wirtschaftszweige und die damit verbundene Gefahr der Marktaufteilung und des Preisdiktats durch den Staat (Bun-dtskartellamt) kontrolliert. ' Gesetz gegen Wettbewerbsbeschraenkungen 20 2 90, BGBI I 235.

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