.

Hexenverfolgung am Beispiel von Anton Praetorius (реферат)

Язык: английский
Формат: реферат
Тип документа: Word Doc
0 1875
Скачать документ

Реферат на тему:

Hexenverfolgung am Beispiel von Anton Praetorius

 

Ein Pfarrer kaempfte gegen Folter und Hexenprozesse: Anton Praetorius

Zum 400-jaehrigen Gedenken an das Lebenswerk eines protestantischen
Pfarrers

von HYPERLINK “http://www.anton-praetorius.de/” \t “_blank” Hartmut
Hegeler

Die Hexenprozesse und ihre Ursachen

Die letzte Hinrichtung einer Hexe in Europa fand im Jahr 1787 in der
Schweiz statt. Historiker gehen heute davon aus, dass etwa 100 000
Menschen in Hexenprozessen hingerichtet wurden. Es wurden nicht nur
Frauen angeklagt. 30 % waren Maenner und Kinder. Die Opfer kamen
ueberwiegend aus aermeren Bevoelkerungsschichten. Nach den neuesten
Forschungen ist nicht davon auszugehen, dass es sich um eine spezielle
Vernichtungskampagne von Hebammen, weisen Frauen oder Kraeuterhexen
handelte.

Historiker suchen heute noch nach Gruenden, wie es zu den
Hexenverfolgungen kommen konnte. Fest steht, dass im 16. und 17.
Jahrhundert in Deutschland und Europa ein geistiges Klima herrschte, das
die Verfolgungen beguenstigte. Kriege, Krankheiten und Katastrophen
erzeugten bei den Menschen Angst und Panik. Es herrschte
Endzeitstimmung. Um 1590 wueteten die spanischen Truppen in Deutschland.
Eine Pestepidemie raffte zum Teil die Haelfte der Bevoelkerung hinweg.
Ueberall in Mitteleuropa sanken die Temperaturen – die sogenannte kleine
Eiszeit. Die Ernten verdarben, die Menschen litten Hunger, das Vieh
starb. Krankheiten breiteten sich aus.

Abbildung unten: Wetterzauber durch zwei Hexen

Katastrophen passierten. Sie fuehrten in ihrer aberglaeubischen Weise
alles auf Schadenszauber zurueck. Hexen wurden beschuldigt, den Menschen
gezielt Schaden zuzufuegen. Man suchte Suendenboecke – und man fand sie.
In der aberglaeubischen Bevoelkerung begann eine Hetzjagd auf die
‚Hexen’. In dem Buch “Hexenhammer” der Moenche Sprenger und Institoris
erhielten die Richter Anleitungen fuer das Ueberfuehren von Hexen.

Die weltlichen Gerichte gingen nicht zimperlich mit den ‚Hexen’ um. Die
Angeklagten wurden gefoltert, bis sie ein umfassendes Gestaendnis
ablegten. Ihre Koerper suchte man nach Hautveraenderungen, Zeichen des
‚Teufelspaktes’, ab. Anschliessend warf man sie, an Haende und Fuesse
gefesselt, ins Wasser. Trieben sie oben, waren sie Hexen und wurden
hingerichtet. Versanken sie, waren sie unschuldig. Entgegen
landlaeufigen Ansichten und anders als auf dieser Abbildung wurden die
Angeklagten an Stricken gebunden und wurden wieder aus dem Wasser
herausgezogen.

Abbildung unten: Wasserprobe

Martin Luther und Calvin

Seit 200 Jahren hat sich keine Kirche jemals offiziell zu den
Hexenprozessen geaeussert. Erst 1997 veroeffentlichte die Synode der
Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern eine Stellungnahme zu der
Mitverantwortung der protestantischen Kirche zu den Hexenprozessen.
Beruehmte Protestanten wie Martin Luther oder Johannes Calvin forderten
die gerichtliche Verfolgung von Zauberern und Hexen gemaess der Aussage
des Alten Testaments ?Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen`
(2.Mose 22,17). Weitgehend unbekannt ist, dass in evangelischen Gebieten
die Scheiterhaufen genauso hell brannten wie in katholischen. Die
Verfahren wurden allerdings im Gegensatz zur landlaeufigen Ueberzeugung
nicht von kirchlichen, sondern von weltlichen Gerichten durchgefuehrt.

 

Hexen oder Heilige?

Die Gerichtsprotokolle ueberliefern uns Schilderungen der Verhoere der
Frauen, Maenner und Kinder, die der Hexerei angeklagt waren. Manche
waren selbst unter schlimmen Foltern nicht dazu zu bewegen, den Vorwurf
der Hexerei und der Mitgliedschaft in der Teufelssekte zuzugeben. Bis
zuletzt haben sie an ihrem Glauben an ihren Herrgott festgehalten und
sich zur heiligen Kirche bekannt. Sie haben sich als Maertyrer erwiesen.

Es gab keine “Hexen”, sondern die Angeklagten wurden unter der Folter zu
diesen Gestaendnissen gezwungen. Ohne Gestaendnis konnte nach der
Carolina, der kaiserlichen Halsgerichtsordnung, kein Todesurteil
verhaengt werden.

Die Christen-Ehre der Hexen wiederherstellen?

Noch heute wird in manchen Familien ueberliefert, dass eine der
Vorfahren in einem Hexenprozess verbrannt wurde. Es ist zu beklagen,
dass es in den Kirchen nie Bemuehungen gegeben hat, ihre Christen-Ehre
wieder herzustellen. In den meisten Orten sind die Namen der Opfer in
Vergessenheit geraten. Nur an wenigen Orten erinnern Denkmaeler an ihr
Schicksal. Dies sollte Anstoss geben fuer eine glaubwuerdige christliche
Stellungnahme zu den Hexenverfolgungen als ein Beitrag zur kirchlichen
“Dekade zur Ueberwindung der Gewalt”. “Sich seiner historischen
Verpflichtung zu stellen, kann den Opfern und ihren Nachkommen zumindest
die ihnen geraubte Wuerde zurueckgeben” (Bundesaussenminister Fischer).
?Die unschuldigen Opfer eines gnadenlosen Systems verdienen auch nach
bald 350 Jahren unsere Achtung, jeder Name ein ehrenvolles Andenken.
Darin liegt die Verpflichtung, sich der Gefahren totalitaerer Systeme
bewusst zu werden und die Wuerde jedes Menschen zu verteidigen?

(Dr. Alfred Bruns, Landesarchivdirektor Muenster).

Abbildung oben:  Folter

 

Christliche Gegner der Hexenprozesse

Weitgehend in Vergessenheit geraten ist, dass es damals innerhalb der
Kirche kritische Stimmen und engagierte Gegner der grausamen Folter und
Hexenverfolgung gegeben hat. Lediglich das Engagement des katholischen
Jesuiten Friedrich Spee von Langenfeld ist auch bei evangelischen
Christen bekannt. Anonym gab er das Buch “Cautio criminalis” heraus.

Schon 30 Jahre frueher kaempfte der reformierte Pfarrer Anton Praetorius
gegen die Hexenverfolgung. Unter den verdienstvollen Maennern, die im
17. Jahrhundert “der damals so schrecklich wuetenden Hexenverfolgung
mutig entgegentraten, gebuehrt eine Ehrenstelle dem wackeren Anton
Praetorius”, schreibt Dr.Otto Schnettler, Beckumer Kreiskalender 1928.
Auch im Schieferbergbau- Heimatmuseum Schmallenberg – Holthausen stoesst
man auf seinen Namen: “Der erste Westfale, der sich gegen die
Hexenverfolgung wandte, war der gebuertige Lippstaedter Anton
Praetorius” (A. Bruns, Landesarchivdirektor a.D., Muenster:
Hexengerichtsbarkeit im kurkoelnischen Sauerland, Schieferbergbau-
Heimatmuseum Schmallenberg – Holthausen, 1984, S. 234).

Zu Unrecht ist dieser mutige protestantische Prediger fast in
Vergessenheit geraten. Anton Praetorius trat oeffentlich gegen Folter
und Hexenprozesse ein. Wegen seiner schonungslosen Kritik an den die
menschenunwuerdigen Prozesse und Gefaengnissen seiner Zeit wird er als
Vorlaeufer von “amnesty international” bezeichnet.

 

Das Leben des Anton Praetorius

Geboren wird er 1560 als Sohn von Matthes Schulze in Lippstadt. Als
Jugendlicher erlebt er Hexenprozesse mit, die mit Folterungen und
Hexenverbrennungen einhergehen. Seine Ausbildung zum Lehrer veranlasst
ihn, seinen Namen ins Lateinische zu setzen. Alte Urkunden im Archiv in
Kamen belegen, dass er 1586 Rektor der Lateinschule zu Kamen wird.
Praetorius heiratet und sein erster Sohn Johannes wird in Kamen geboren,
doch dann hat seine Frau drei Fehlgeburten und stirbt. Seine naechste
Frau stirbt an der Pest kurz nach der Hochzeit. Schliesslich heiratet
Praetorius die Tochter eines hessischen Pfarrers in der Naehe der Stadt
Lich.

 

Der Hexenprozess 1597: Wendepunkt seines Lebens

Spaeter wirkt Praetorius als reformierter Hofprediger in Birstein im
heutigen Hessen im Buedinger Land. Dort wird er vom Grafen am 4. Mai
1597 zum Mitglied des Gerichtes gegen vier Frauen berufen, die als Hexen
angeklagt sind. Die Frauen werden gefoltert, um ein Gestaendnis von
ihnen zu erpressen. Doch der Pfarrer Anton Praetorius ertraegt die
Schreie der gequaelten Frauen nicht laenger. Offen wendet er sich gegen
den unmenschlichen Prozess, sodass der Schreiber der graeflichen Kanzlei
vermerkt: “weil der Pfarrer alhie heftig dawieder gewesen, als man die
Weiber peinigte, also ist es diesmal desshalben unterlassen worden, da
er mit grossem Gestuem und Unbescheidenheit vor der Tuer angericht den
Herrn D. (= Dominum, d.h. den Grafen) angefordert und heftig contra
Torturam geredet.”

Abbildung: Auszug aus dem Protokoll des Hexenprozesses von 1597

 

Konsequenzen fuer den Hofprediger

Will heissen: Der Pfarrer wettert derart gegen die Folter, dass der
Prozess beendet und die noch lebende Gefangene freigelassen wird. Dies
ist der einzig ueberlieferte Fall, dass ein Geistlicher waehrend eines
Hexenprozesses offen die Beendigung der unmenschlichen Folterungen
verlangt – und Erfolg hat. Leider stirbt die Frau wenige Tage danach an
den Folgen der Torturen. Der Graf ist ueber das Auftreten seines
Hofpredigers ausser sich, aber Anton Praetorius kommt mit dem Leben
davon. Er faellt in Ungnade und wird entlassen. Schliesslich findet er
in der Naehe von Heidelberg im reformierten Dorf Laudenbach eine neue
Pfarrstelle. Dort schreibt er zunaechst unter einem Pseudonym und dann
1602 unter seinem eigenen Namen ein engagiertes Buch gegen die
unchristlichen Hexenprozesse: “Gruendlicher Bericht ueber Zauberey und
Zauberer”. Er ist Christ, und seine alleinige Richtschnur ist die Bibel.
Nach diesem Massstab “sola scriptura” legt er dar, dass die lange Haft
und Folter von Unschuldigen dem Geist und dem Buchstaben des Evangeliums
widerspricht. Schonungslos attakiert er in seiner schlichten,
bibelfesten Froemmigkeit Hexenrichter und ihre Obrigkeiten: “Oder denket
ihr Menschenkinder, die ihr richtet, dass ihr dem Urteil Gottes
entrinnen werdet? – O nein, o nein, liebe Herren, das wird euch nicht
durchgehen…” Die Fuersten bekommen zu hoeren: “Liebe Herren, wie lange
soll die Ehre Gottes unter euch also geschaendet werden?”

 

Abbildung unten: Titelseite von Praetorius Bericht von 1602

Vorsicht – Teufelsbuhle

Doch in diesen Zeiten muss man vorsichtig und klug vorgehen, sonst
landet man selbst schnell auf dem Scheiterhaufen als “Teufelsbuhle”, als
Freund der Hexen. Praetorius trifft eine Vorsichtsmassnahme, indem die
erste Auflage des Buches unter einem anderen Namen herausgegeben wird.
“Dass ich meinen Namen nicht genannt habe, ist wohlweislich geschehen,
dieweil es in unseren truebseligen Zeiten mehr denn gefaehrlich ist, die
Obrigkeiten und Richter anzutasten und den Fuersprecher fuer Hexen und
Unholden zu machen, wie solches durch viele Exempel offen und am Tage”.
Anton Praetorius waehlt als Pseudonym den Namen seines dreizehnjaehrigen
Sohnes Johannes Scultetum aus Kamen in Westphalen. Johannes Scultetum,
das ist Johannes Schultze, und Schultze – das ist der fruehere Namen von
Anton Praetorius. Dieses Pseudonym hat lange Zeit dazu gefuehrt, dass
selbst gelehrte Forscher ueber Jahrhunderte hinweg dieses Werk nicht mit
Anton Praetorius in Verbindung gebracht haben.

Viele Prominente unterstuetzen Praetorius in ganz Deutschland

Praetorius kaempft viele Jahre unter Einsatz seines Lebens gegen Folter
und Hexenprozesse und traegt so seinen Anteil zur spaeteren Ueberwindung
der Hexenverfolgung bei. Die 3. Auflage seines Buches im Jahr 1613 kurz
vor seinem Tode widmet er gleichgesinnten Gegnern der Hexenverfolgungen
und Freunden in ganz Deutschland. Unter diesen Widmungen finden sich
Pfarrer und Politiker aus Danzig und Anklam/Ostsee, daneben
Superintendenten/Dekane aus der Gegend zwischen Frankfurt und
Heidelberg, angesehene Maenner aus Kamen und Personen des oeffentlichen
Lebens aus Unna. Es sind Richter, Pfarrer und Juristen, die
offensichtlich Praetorius in seinem gefaehrlichen Kampf unterstuetzt
haben.

400 jaehriges Gedenken an sein couragiertes Wirken

2002 jaehrt sich zum 400. Mal die Herausgabe des epochalen Buches von
Anton Praetorius, die “auf dem Gebiet des Hexenwesens zu den wenigen
(gehoert), welche dem 17.Jahrhundert zur Ehre gereichen”, so die
Einschaetzung von H.P.Kneubuehler.

Die Daten sind dem Buch von Hartmut Hegeler entnommen:

Anton Praetorius – Kaempfer gegen Hexenprozesse und Folter, Unna, 2002

Das hessische Ministerium fuer Wissenschaft und Kunst, der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die Evangelische Landeskirchen in
Baden und Kurhessen-Waldeck, die Stadt Lippstadt, das Buergermeisteramt
Laudenbach und der Geschichtsverein Oppenheim haben die Herausgabe des
Buches gefoerdert.

Naeheres siehe HYPERLINK “http://www.anton-praetorius.de” \t “_blank”
www.anton-praetorius.de .

 

Jugendbuch “Hexenbuhle”

In Hegelers Jugendbuch “Hexenbuhle”, das 2004 erscheint, versucht der
Jugendliche Jodokus das Geheimnis um seinen Onkel Anton Praetorius zu
ergruenden. Das Buch wird gefoerdert vom Kreis Unna, der Stadt
Lippstadt, der Kirchengemeinde Muschenheim und von den Stadtwerken Unna
und kostet 5,00 Euro. (ISBN 3-9808969-1-9)

In der spannenden Erzaehlung begegnet uns mit Jodokus Praetorius
moeglicherweise die einzige namentlich bezeugte historische Gestalt
eines Jugendlichen aus dieser Zeit. Jodokus stammte aus Unna und hiess
mit vollem Namen Jodocus Praetorius Unnensis Westphalus. Aus seiner
Sicht erzaehlt er das besondere Engagement seines Onkels Anton
Praetorius gegen die Verfolgung unschuldiger Menschen. Bald geraet
Jodokus, der 1614 in Heidelberg sein Studium abschliesst, in die
dramatischen Ereignisse eines Hexenprozesses und einer Judenverfolgung
(dem sog. “Fettmilch-Aufstand” 1614 in Frankfurt/M.).

Folter und Pranger

Er erfaehrt, wie wichtig es ist, sich eine eigene Meinung zu bilden und
Zivilcourage aufzubringen. Diese Geschehnisse sind durch Urkunden
belegt. Deutlich wird, wie damals in Notzeiten Suendenboecke gesucht –
und gefunden wurden. Die Erzaehlung bleibt ganz eng an den historischen
Fakten. Originaldokumente werden im Buch abgebildet, so dass dem Leser
deutlich wird, dass es sich um wirkliche Ereignisse aus der Zeit um 1600
handelt. Etwa 30 zeitgenoessische Zeichnungen und Holzschnitte
bereichern den Informations- und Bildungswert des Buches und staerken
die Lesemotivation junger Leser.

Ziel des Buches ist es, den Opfern der Gewalt in Hexenprozessen und
Judenverfolgung aus der Zeit um 1600 ein ehrendes Gedenken zu setzen und
ihr Schicksal aus dem Dunkel der Vergangenheit herauszuholen und dem
Vergessen zu entreissen. Besonders der Einsatz von Anton Praetorius als
couragierter Kaempfer gegen Folter moechte Anstoesse geben fuer ein
Engagement gegen Gewalt heute.

 

Lebensdaten von Pfarrer Anton Praetorius

Praetorius (von lat. “Praetor” = Vorsteher, Oberrichter, Schulze).

Er setzt seinen Namen selber ins Lateinische.

1560  im westfaelischen Lippstadt geboren. Als sein Vaterland bezeichnet
er die Grafschaft Lippe.

          Waehrend des Besuchs der Lateinschule in Lippstadt und im
Theologiestudium

          erwirbt er sehr gute Bibelkenntnisse.

1573  erlebt er einen Hexenprozess mit.

1581  Mit 21 Jahren wird Anton Praetorius in den Schuldienst in
Lippstadt berufen.

1585  im Fruehjahr wird sein Sohn Johannes geboren.

1586  Rektor der Lateinschule in Kamen.

1587  in Worms als lutherischer Diakon fuer die Verwaltung des
Kirchenkastens und fuer soziale Belange

1589  als Diakon an der Katharinenkirche im kurpfaelzischen Oppenheim.

          Hier scheint er eindeutig dem reformierten Bekenntnis
anzugehoeren.

1592  wird er Pfarrer in der kurpfaelzischen Gemeinde Dittelsheim.

1595  Im Oktober gibt er in lateinischer Sprache die aelteste Nachricht
von

          dem grossen Fass in Heidelberg heraus.

1596  wechselt Praetorius nach Offenbach am Main in die Grafschaft
Ysenburg-Buedingen.

1596  stirbt die Frau von Praetorius. Er ist 36 Jahre alt.

          Die zweite Frau ist am 12.Tag nach dem Kirchgang an der Pest
gestorben.

          Er verlobt sich zum dritten Mal, doch die dritte Frau stirbt
drei Tage

          nach der Abkuendigung der Hochzeit.

1596  bis 1598 arbeitet er als Hofprediger in Isenburg-Birstein.

          Praetorius laesst die kleine Kapelle in Birstein zu einer
Kirche umbauen.

18.2.1597  Heirat mit Sibylle, der Tochter des Pfarrers Pistorius aus
Muschenheim bei Lich.

6.Maerz 1597  Buchveroeffentlichung:

          “Haussgespraech: Christliebenden Eltern und Kindern zur
Befoerderung gottseliger Privatuebung.”

Mai 1597  Praetorius veroeffentlicht einen Katechismus.

3.7. 1597: Praetorius wird Zeuge eines Prozesses gegen vier Frauen aus
Rinderbuegen.

          Mit wuetendem Protest setzt er sich fuer diese Frauen ein. In
den Akten heisst es:

“weil der Pfarrer alhie hefftig dawieder gewesen, das man die Weiber
peinigte, alss ist es dissmahl desshalben underlassen worden. Da er mit
grossem Gestuem und Unbescheidenheit vor der Tuer angericht den Herrn D.
angefuerdert und heftig CONTRA TORTURAM geredet.”

=> Praetorius gelingt es, die Frau aus der Folterkammer zu retten.

(Entlassung durch Graf Wolfgang Ernst.)

1598  Pfarrer in Laudenbach in der Kurpfalz.

          Praetorius richtet eine Armenkasse ein und einen kirchlichen
Friedhof.

1598  unter dem Pseudonym seines Sohnes Johannes Scultetus
veroeffentlicht er:

          Von Zauberey vnd Zauberern Gruendlicher Bericht.

1602  fasst er in einer 2.Auflage des Buches den Mut, seinen eigenen
Namen als Autor zu verwenden.

1602  veroeffentlicht er ein weiteres Buch: “de sacrosanctis Jesu
Christi sacramentis”

1. Mai 1604  Sohn Johannes immatrikuliert sich an der Universitaet in
Heidelberg.

1605  schliesst Sohn Johannes das Studium mit dem Baccalaureat ab.

1612  Umbau der Kirche: die protestantische Tuer.

1613  stirbt Sohn Johannes im Alter von 28 Jahren.

15. Juni 1613:  Praetorius haelt eine letzte Trauung in Weinheim.

1613  Dritte Auflage seines Berichtes ueber Zauberey und Zauberer

6.12.1613  stirbt er im Alter von 53 Jahren.

1629  erscheint die vierte und letzte Auflage seines Berichtes ueber
Zauberey und Zauberer

          von unbekannter Hand.

Abbildung Karte der Lebensstationen von Praetorius

————————————————————————
——————–

ab hier beginnt ein anderes Referat:

Allgemeines zur Hexenverfolgung

Das zentrale Element fuer die Hexenverfolgung war die christliche
Kirchenlehre, die ihnen das Buendnis mit dem Teufel unterstellte.

Anders als die vorchristlichen Zauberer wurde die christliche Hexe als
ketzerisch und unloeslich mit dem Teufel verbunden eingestuft.

 

Anfang und Ende der Hexenverfolgung

 

In Frankreich begann die Hexenverfolgung zuerst. Sie erreichte in den
letzten beiden Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts ihren Hoehepunkt.

Jedoch war Frankreich auch das erste Land, das den Hexenwahn wieder
abstellte. Ludwig XVI schaffte 1682 die Hexenverfolgung durch einen
Erlass ab. Die letzte Hexe wurde 1782 in der Schweiz hingerichtet. Der
,,Hexenhammer” von 1486 war vermutlich das massgebende Werk, das das
Vorgehen bei der Erkennung und Verfolgung der Hexen zusammenfasste und
verstaerkte.

 

Unter den Opfern der Hexenverfolgung befanden sich Arbeiter, Beamte und
Adelige und sogar Priester wurden von der Verfolgung nicht ausgenommen.
Unter den Hingerichteten befanden sich z.B. Juristen, Buergermeister,
Gerichtsdiener, Diakone und Kinder ab 4 Jahren.

 

 

Gruende fuer Anschuldigungen

 

Um einen Hexenprozess in Gang zu setzen, war es notwendig, dass eine
bestimmte Person angeklagt wurde. Die ungepruefte Beschuldigung eines
uebereifrigen Glaeubigen genuegte dafuer bereits, aber auch ein Richter
konnte sich durch vage Geruechte zur Eroeffnung eines Falles berechtigt
fuehlen. Das Urteil war schnell gefaellt und endgueltig. Oft wurde eine
Anklage nur aus Hass, Willkuer, Neid oder Umweltkatastrophen erhoben.

Folgende Merkmale und Verhaltensweisen wurden zu den Indizien gezaehlt:
Haeufiger sowie mangelnder Kirchenbesuch, sicheres Auftreten gleichsam
als augenfaellige Verteidigung, Aufenthalt auf einem Feld vor einem
Unwetter, Verwandtschaft oder Freundschaft mit einer bereits
verurteilten Hexe, ein schlechter Ruf, Hexenmale (d.h. unempfindliche
Koerperstellen als Zeichen der Teufelsverbundenheit), geringes
Koerpergewicht, usw.

Dies fuehrte zu der Vorstellung, dass Hexen nicht untergehen koennen.

 

 

Verschiedene Foltermethoden

 

Zu den Werkzeugen und Methoden, mit deren Hilfe man bei jedem ein
Gestaendnis erpressen konnte, zaehlten Daumenschrauben, Beinschrauben,
das Peitschen, das Aufziehen, der Stock (ein Holzblock mit
Eisennaegeln), ins Fleisch schneiden (mit einer Schnur bis zum Knochen),
Eintauchen in kaltes Wasser, Brennen unter den Armen und in der
Leistengegend mit in Schwefel getauchten Federn, gewaltsames Fuettern
mit salzigen Substanzen und anschliessende Verweigerung von Wasser,

Baeder in siedendem Kalkwasser und aehnliche abscheuliche Methoden. Die
Verurteilten waren nicht einmal nach dem Urteilsspruch und auf den Weg
zur Hinrichtungsstaette vor Folterungen sicher. Die endgueltige
Bestrafung konnte weitere Quaelereien, wie z.B. das Abhacken der rechten
Hand oder bei Frauen das Zerreissen der Brueste mit gluehenden Zangen
einschliessen.

 

Die Todesstrafe

Fast ausnahmslos wurden die Hexen zum Tod durch Verbrennung auf einem
Scheiterhaufen verurteilt.

Als Gnadenerweis wurde manchen besonders gefuegigen Opfern die
Erdrosselung oder das Koepfen vor der Verbrennung zugestanden.

Der Feuertod sollte die Strafen der Hoelle auf der Erde vorweg nehmen.

\\

Нашли опечатку? Выделите и нажмите CTRL+Enter

Похожие документы
Обсуждение

Ответить

Курсовые, Дипломы, Рефераты на заказ в кратчайшие сроки
Заказать реферат!
UkrReferat.com. Всі права захищені. 2000-2020